In Deutschland sind Geringverdiener im Vergleich zu Arbeitnehmern in anderen Industriestaaten besonders schlecht für den Ruhestand abgesichert. Das geht aus einer neuen Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervor. Beschäftigte, die die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens haben und jetzt ins Arbeitsleben starten, erhalten demnach beim Eintritt in die Rente nur etwa 55 Prozent ihres Nettoverdiensts aus der Rentenkasse – und damit weniger als in den meisten anderen Ländern. Im Durchschnitt aller 35 OECD-Staaten liegt die Rente bei 73 Prozent. Die OECD mahnt aber weitere Rentenreformen an und rät der Bundesregierung, das Zwei-Klassen-System bei der Alterssicherung abzuschaffen. Die OECD empfiehlt "einen einheitlichen Rentenrahmen für Angestellte des privaten Sektors, Beamte und Selbständige, wie er in den meisten anderen OECD-Ländern existiert". Selbständige und Beamte sollten also auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Beispielgebend ist das vom Familienbund der Katholiken unterstützte Rentenmodell der katholischen Verbände in Deutschland. Es sieht ebenfalls eine Ausweitung des Versichertenkreises in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Aber nicht nur bei den Renten hapert es, sondern auch bei den Leseleistungen von Grundschülern, wie wir heute erfahren. Das belegt die alle fünf Jahre erhobene Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung, kurz Iglu. Am Dienstag wurden ihre Ergebnisse in Berlin vorgestellt. Das Ergebnis: Die deutschen Schüler treten seit 15 Jahren auf der Stelle, während sie sich in anderen Ländern im selben Zeitraum deutlich verbessert haben. Und während die Leistungen stagnieren, wächst die Kluft in den Klassenzimmern. Sowohl die Zahl der guten wie auch die der schlechten Schüler nimmt zu - am unteren Ende der Skala ist es mittlerweile fast jeder fünfte Schüler, der nicht richtig lesen kann. "Der Einfluss des Elternhauses wächst", sagt Heike Wendt, eine der Autorinnen der Studie, "und die Schere geht auseinander". Das deutsche Bildungssystem müsse sich gezielter den Leseschwachen zuwenden, sagt sie. Es ist höchste Zeit! Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich gegen eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. "Der Schwangerschaftsabbruch ist außer bei medizinischen oder kriminologischen Indikationen rechtswidrig und nur unter klar gefassten Bedingungen in den ersten drei Monaten straffrei" erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg am Dienstag in Bonn. "Es ist folgerichtig, dass in Paragraf 219a auch die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verboten wird, denn wenn etwas der Rechtsordnung widerspricht, kann es keine normale ärztliche Leistung sein." Sternberg stellte sich damit gegen das Ansinnen von SPD, Grünen und Linken, die den Paragrafen ganz streichen wollen. Politiker von FDP und Union signalisierten am Wochenende ihre Bereitschaft, über mögliche Änderungen des Paragrafen 219a zu sprechen, ohne diesen jedoch komplett abzuschaffen. Angestoßen wurde die Debatte durch eine Entscheidung des Amtsgerichts Gießen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai)
Presseschau des Tages // 6.12.2017
Mittwoch 06. Dezember, 2017
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