Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg gebracht. Darin sichert der Bund den Ländern 5,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 zu, um die Qualität in den Kitas zu verbessern. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte dazu, mit dem Gesetz komme man dem Ziel näher, mehr Qualität und weniger Gebühren für Kitas zu erreichen. Zudem solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder gesorgt werden. Die Bundestagsfraktion der Linken kritisierte den Entwurf als schlecht gemacht. Jahrelang habe sich der Bund in Sachen Kita-Ausbau einen schlanken Fuß gemacht und dabei Eltern, Länder und Kommunen allein gelassen. Nun werde ein Kraftakt vorgetäuscht, der gemessen an den großen Aufgaben keiner sei. Zudem biete der Entwurf keinerlei Kontrolle darüber, ob die zugewiesenen Mittel wirklich für die Kitas verwendet würden. Der Familienbund der Katholiken begrüßte den Gesetzentwurf im Grundsatz, kritisierte aber, dass gemessen "an dem großen Nachholbedarf bei der Kitaqualität" die zur Verfügung gestellten Finanzmittel in Höhe von 5,5 Milliarden Euro längst nicht auskömmlich seien. Familienbund-Präsident Stefan Becker fordert deshalb, dass die Finanzmittel über das Jahr 2022 hinausgehen und verstetigt werden sollten. Langfristiges Ziel müsse eine Beitragsfreiheit sein. Zunächst sei aber eine einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge notwendig. Auch die Arbeiterwohlfahrt kritisierte, dass die Finanzmittel nicht ausreichten. Zudem wies der Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler auf einen stärker werdenden Fachkräftemangel bei den Erziehern hin. Alle Gesetze nützten wenig, wenn der Erzieherberuf für junge Frauen und Männer nicht deutlich attraktiver werde. Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. Dazu können die Länder Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern auswählen. Teil des Gesetzes ist, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.
Die Kommunen fordern dauerhaft zwei Milliarden Euro Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau über 2021 hinaus. "Wichtig ist, dass der Bund sein finanzielles Engagement in der sozialen Wohnungspolitik dauerhaft über 2021 hinaus fortsetzt", sagte Städtetagspräsident Markus Lewe der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch). Der Bund will die Mittel bislang nur in den Jahren 2019 auf 1,5 Milliarden und 2020 sowie 2021 auf zwei Milliarden Euro aufstocken. Lewe forderte Bund und Länder darüber hinaus vor dem Wohngipfel am Freitag im Kanzleramt auf, mehr eigenes Bauland zu mobilisieren. "Um den Mangel an Bauland zu beheben, entwickeln die Städte bereits Baulandstrategien und geben Grundstücke preisreduziert ab. Bund und Länder sollten dafür sorgen, dass auch auf geeigneten Bundes- und Landesflächen mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen kann", forderte der Münsteraner Oberbürgermeister. Außerdem sollten das Bauordnungsrecht vereinfacht und Umwelt- und Baurecht besser aufeinander abgestimmt werden.
Der Regelbedarf in der Grundsicherung und Sozialhilfe soll 2019 entsprechend den rechtlichen Vorgaben steigen. Die Verordnung zur Fortschreibung passierte nach Angaben des Bundessozialministeriums am Mittwoch das Kabinett. Demnach soll er für Erwachsene auf 424 Euro, für Partner auf 382 Euro steigen. Entsprechend den Vorgaben erfolgt diese Fortschreibung in Jahren, in denen die Regelbedarfe nicht auf Grundlage einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe neu festgesetzt werden, auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und -Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. (Presseschau des Tages/Sascha Nicolai/KNA)