Die Regierung will mehr für einkommensschwache Familien tun. Einen Entwurf für ein solches Gesetz wurde in dieser Woche in die Ressortabstimmung gegeben, wie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) am Freitag in Berlin mitteilten. Geplant sind demnach Reformen des Kinderzuschlags, durch die der Empfängerkreis deutlich ausgeweitet werden soll, sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Einen Kinderzuschlag erhalten Familien mit geringem Einkommen. Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz soll zum 1. Juli kommenden Jahres in Kraft treten. Für die Reform des Kinderzuschlags stehen dann eine Milliarde Euro bis Ende 2021 zur Verfügung, für Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket rund 220 Millionen Euro pro Jahr. Giffey erklärte dazu, mit dem Starke-Familien-Gesetz kümmere sich der Bund um diejenigen, die geringe Einkommen haben, jeden Tag aufstehen und arbeiten gehen, bei denen aber durch ihre Kinder das Geld trotzdem knapp sei. Für diese Familien werde eine Art Kindergeld Plus geschaffen, indem der Kinderzuschlag erhöht und leichter zugänglich gemacht werde. Heil betonte, durch die geplanten Reformen könnten mehr Menschen am Aufschwung teilnehmen. Mit den Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets könne auch Kindern aus einkommensschwachen Familien ein besserer Zugang zur Bildung ermöglicht werden. Schließlich bemesse sich die Qualität eines Sozialstaates nicht allein an der Höhe der Transferleistungen. Der Zugang zu besseren Bildungschancen für alle sei genauso wichtig.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit seiner Forderung nach höheren Beiträgen für Kinderlose in der Pflegeversicherung eine harsche Reaktion bei seinem Kabinettskollegen Huberts Heil (SPD) ausgelöst. Spahn schrieb am Freitag in einem Gastbeitrag für die Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft, Kinderlose sollten deutlich mehr in die Pflege- und Rentenversicherung einzahlen als Eltern. Dies sei eine Gerechtigkeitsfrage. Er sage dies ganz bewusst als "selbst Kinderloser, der bereit ist, finanziell mehr zur Zukunftsfähigkeit des Systems beizutragen". Heil wies die Forderung zurück. Es sei eine schräge Idee, Kinderlose zu bestrafen, zumal die Kinderlosigkeit in vielen Fällen ungewollt sei, erklärte der Bundesarbeitsminister. Er plädierte stattdessen für einen höheren Rentenversicherungsbeitrag für sehr reiche Menschen. Bereits seit 2005 liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,25 Prozentpunkte höher als für Versicherte mit Kindern. Das geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2001 zurück. Die Karlsruher Richter verpflichteten damals den Gesetzgeber, die Erziehungsleistung von Familien im System der Pflegeversicherung anzuerkennen und dabei Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten. Spahn forderte in seinem Gastbeitrag ein grundsätzliches Umdenken für das Sozialsystem. "Wir müssen die Dinge jetzt generationengerecht gestalten, sonst werden die immer wenigeren Jungen des übernächsten Jahrzehnts Wege finden, ihre finanzielle Überlastung abzuschütteln oder zu umgehen", schreibt er. Notwendig sei eine ehrliche Debatte darüber, wie "wir eine menschliche Gesellschaft bleiben, wie wir unsere sozialen Institutionen erhalten, wenn jeder Dritte in Deutschland älter als 60 Jahre alt ist – und weniger als ein Fünftel jünger als 20?" Für den sozialen Frieden sei auch in Zukunft nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum nötig, betonte der CDU-Politiker. "Eigentlich müssten wir das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung koppeln. Denn wenn wir immer länger leben, werden wir auch ein Stück länger arbeiten müssen, um das zu finanzieren." Auch eine "Demografie-Reserve" müsse aufgebaut werden.
Der Bundestag will mehr für Familien tun und hat am Donnerstagabend einem milliardenschweren Entlastungspaket zugestimmt. Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Zudem wird der steuerliche Kinderfreibetrag ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag um weitere 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Der Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums (derzeit 9.000 Euro) wird ebenfalls erhöht - 2019 um 168 Euro, 2020 um weitere 240 Euro. Während Vertreter der Koalitionsfraktionen von einem guten Tag für Familien sprachen, kritisierte die Opposition die Reformen als unzureichend. Der Linken-Abgeordnete Jörg Cezanne erklärte, die Entlastungen erreichten die ärmsten Familien nicht. Er plädierte für die Einführung einer Kindergrundsicherung, in der familienpolitische Maßnahmen gebündelt werden sollten. Auch der FDP-Abgeordnete Markus Herbrand bemängelte, es fehle eine Entlastung für alle Familien. Es würden fast nur Maßnahmen ergriffen, die verfassungsrechtlich geboten seien. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)