Die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD wollen die Kurzzeitpflege in Deutschland stärken. Dazu sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Schaffung solcher Plätze verbessert werden. Das geht aus einem gemeinsamen Antragsentwurf hervor, der der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag) vorliegt. Bei der Kurzzeitpflege geht es um befristete Aufenthalte im Pflegeheim, beispielsweise, wenn nach einer Behandlung im Krankenhaus niemand da ist, um einen gebrechlichen oder kranken Menschen zu Hause zu versorgen. Die Kurzzeitpflege ist auch als Entlastung für Familien vorgesehen, die einen Angehörigen dauerhaft pflegen. Durch die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen für einige Wochen in professionelle Betreuung zu geben, können viele Pflegende überhaupt einmal Urlaub machen. Laut dem Papier wollen die Regierungsfraktionen eine "wirtschaftlich tragfähige Vergütung" stärken und außerdem Mittel dafür bereitstellen, dass Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt erst einmal ins Pflegeheim gehen, dort auch bei der Organisation ihrer späteren Wohnsituation unterstützt werden. Der Antrag sieht vor, dass neben den Pflegekassen auch die Bundesländer die Verantwortung für zusätzliche und rechtlich garantierte Plätze tragen. "Sie sollen Einsparungen, die sich aus der Einführung der Pflegeversicherung für die Sozialhilfeträger ergeben haben, zum Aufbau der Pflegeinfrastruktur nutzen", heißt es. Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, pflegende Angehörige mit solchen befristeten Angeboten besser zu unterstützen. Neben der Kurzzeit- oder auch Verhinderungspflege wurde hier auch eine Verbesserung der Tages- und Nachtbetreuung vereinbart - also der Einrichtungen, die alte und kranke Menschen für einige Stunden am Nachmittag oder über Nacht aufnehmen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte dazu, die Regierung müsse konkret erklären, woher die Plätze kommen sollen und wie sie finanziert werden. "Sonst wäre diese Zusage eine Luftbuchung", sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Kurzzeitpflegeplätze seien derzeit in Deutschland Mangelware. "Denn seit Jahren fahren die Einrichtungen diese Angebote zurück. Für viele ist es nicht lukrativ." Laut Brysch gibt es hierzulande gerade einmal 10.800 Plätze für 2,6 Millionen ambulant versorgte Pflegebedürftige. Aus dem von Jens Spahn (CDU) geführten Gesundheitsministerium hieß es unterdessen, eine Neuregelung der Kurzzeitpflege plane man erst im kommenden Jahr. Zuvor müsse die Pflegeversicherung grundsätzlich reformiert werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen überarbeiteten Referentenentwurf zum Intensivpflegegesetz vorgelegt. "Damit nehmen wir Anregungen aus den Gesprächen mit Betroffenen auf und räumen Missverständnisse aus", erläuterte Spahn am Donnerstag in Berlin. Er betonte: "Intensivpflege-Patienten, die am sozialen Leben teilhaben, können auch künftig zu Hause betreut werden". Auch aufwendige Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit bleibe weiterhin möglich. "Darüber wird im Einzelfall entschieden", so der Minister. Der Referentenentwurf geht nun erneut in die Ressortabstimmung. Behindertenverbände und Patientenorganisationen hatten massiv gegen den ersten Entwurf protestiert. Demnach sollte die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden bei Erwachsenen nur noch die absolute Ausnahme sein. Patienten sollten entweder in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten mit strengen Qualitätsanforderungen untergebracht werden. Zur Begründung heißt es, insbesondere bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten müsse von einer Fehlversorgung ausgegangen werden. Zudem bestünden Fehlanreize in der Vergütung. Das verursache hohe Kosten für die Versichertengemeinschaft und Einbußen bei der Lebensqualität der Betroffenen. Nach dem neuen Entwurf soll für alle Patienten, die bereits heute intensivpflegerisch versorgt werden, Bestandsschutz gelten: "Sie können - wenn sie wollen - in ihrem vertrauten Umfeld bleiben", betonte der Gesundheitsminister. Intensiv-Pflegebedürftige sollten soweit wie möglich am sozialen Leben teilhaben und ein selbstbestimmtes Leben führen, zugleich aber auch bestmöglich versorgt werden. "Das ist heute häufig nicht der Fall", so Spahn. Deswegen sollten Patienten "künftig - wenn möglich - von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden". Ferner will Spahn die Versorgung von Intensiv-Patienten in speziellen stationären Einrichtungen "für Betroffene und deren Angehörige bezahlbar" machen. Zugleich will er "Abrechnungsbetrug und kriminelle Fehlleistungen in der ambulanten Intensiv-Pflege" bekämpfen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)