Familien mit mehreren Kindern sollten in der Corona-Krise aus Sicht des Familienbunds stärker vom Kurzarbeitergeld profitieren als Familien mit einem Kind. „Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern muss sich an der Zahl der Kinder orientieren“, sagte Präsident Ulrich Hoffmann am Dienstag in Berlin. Eltern mit mehreren Kindern seien mit höheren Ausgaben wegen der Lebensmittelversorgung oder auch der Größe des benötigten Wohnraumes konfrontiert. Das Kurzarbeitergeld müsse der wirtschaftlichen Lebenswirklichkeit von Familien gerecht werden und deshalb dringend angepasst werden. Nach geltendem Recht wird das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des durch die Kurzarbeit ausfallenden Nettolohnes gezahlt. Bei Arbeitnehmern, die mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechtes haben, beträgt es 67 Prozent. Eine weitere Erhöhung für Anspruchsberechtigte, die zwei oder mehr Kinder haben, gibt es nicht. Hoffmann betonte, „wenn Eltern für mehrere Kinder Verantwortung tragen, muss die Lohnersatzleistung bei Kurzarbeitergeld das auch anerkennen“. In dieser für alle so schwierigen Zeit dürfe man Familien mit mehreren Kindern, insbesondere kinderreiche Familien, nicht in die Armut treiben. Hoffmann kündigte an, dass der Familienbund die Forderung in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) herantragen werde. Heil erklärte auf Anfrage, er könne verstehen, dass es viele Wünsche gebe, das Kurzarbeitergeld weiter zu differenzieren. Doch müsse die Leistung für die Behörden beherrschbar bleiben. Jede zusätzliche Lösung verlangsame am Ende die Umsetzung. Geeigneter für Familien ist nach Heils Worten daher ein anderer Ansatz aus dem sogenannten Sozialschutz-Paket des Bundes für die Corona-Pandemie: derer leichterte Zugang zum Kinderzuschlag für Familien, deren Einkommen coronabedingt verringert ist. „Kurzarbeit ist vor allen Dingen dazu da, jetzt Arbeitsplätze zu sichern“, meinte der Minister. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte die Regeln für den Bezug des Kinderzuschlags wegen der Corona-Krise geändert: So wird übergangsweise nicht mehr das Einkommen der vergangenen sechs Monate geprüft, sondern nur noch das aus dem vergangenen Monat. Vermögen werden zunächst gar nicht mehr einbezogen. Wer im ablaufenden Bewilligungszeitraum den höchstmöglichen Gesamt Kinderzuschlag bekommen hat, erhält ohne erneute Einkommensprüfung eine einmalige sechsmonatige Verlängerung. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)
Presseschau des Tages // 1.4.2020
Mittwoch 01. April, 2020
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