Das Bundeskabinett will am heutigen Mittwoch ein Gesetz für mehr Personal in der Altenpflege und eine bessere Stellensituation in der Geburtshilfe verabschieden. In der stationären Altenpflege sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte über einen Vergütungszuschlag durch die Pflegekassen geschaffen werden. Ziel ist es, eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu vermeiden. In der Geburtshilfe in Krankenhäusern sollen indes über ein Förderprogramm etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für assistierendes medizinisches Personal geschaffen werden. Darüber hinaus sind nach Angaben des Ministeriums weitere Erleichterungen für Pflegebedürftige vorgesehen. So sollen sie Hilfsmittel dauerhaft leichter und unbürokratischer beantragen können. Ein bislang befristetes Verfahren, in dem von der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel auch ohne ärztliche Verordnung als genehmigt gelten, solle unbefristet gelten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das neue Gesetz setzt aus Sicht des Ministeriums auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz auf. Mit diesem sei bereits dafür gesorgt worden, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen neues Pflegepersonal einstellen könnten. (Familienbund der Katholiken/KNA)
Presseschau des Tages // 23.9.2020
Mittwoch 23. September, 2020
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