In Deutschland haben drei Viertel der 7,6 Millionen Ehefrauen im erwerbsfähigen Alter ein geringeres Einkommen als der Mann. Insbesondere die Arbeit in Teilzeit lohne sich finanziell für Zweitverdienerinnen nur wenig, heißt es in einer am Dienstag in Gütersloh veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung. Bei Aufnahme einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung fielen aufgrund des Ehegattensplittings hohe Steuern und Abgaben an. "Die Nettomehreinnahmen stehen in keinem Verhältnis zur zusätzlichen Arbeit", erklärte Vorstand Jörg Dräger.
Für Zweitverdienende sei eine Reform des Ehegattensplittings von zentraler Bedeutung, so Bertelsmann. Auch brauche es eine Einschränkung von Minijobs, um Anreize zur Arbeitsaufnahme in Voll- oder Teilzeit zu stärken. Der Minijob bis 450 Euro biete die attraktivste Beschäftigungsform für Zweitverdiener. Er sei aufgrund einer Sonderregelung mit keinen Abzügen verbunden.
Für Alleinstehende ohne Kinder ist laut Studie die Belastung im Niedriglohnsektor am höchsten. Bei einer Vollzeitbeschäftigung blieben ihnen nur 25 Prozent des Bruttoeinkommens. Auch für Alleinerziehende rechne sich eine Beschäftigung im Niedriglohnbereich über den Kleinstjob (bis 100 Euro im Monat) hinaus kaum. Beziehen sie Arbeitslosengeld, bleibe ihnen selbst bei einer 20-Stunden-Woche und einem Bruttostundenlohn von 10 Euro maximal 29 Prozent des Hinzuverdienstes. Für diese Personengruppe sei eine Anpassung der Hinzuverdienstregelung notwendig. (Familienbund der Katholiken/KNA)