Die Ampelkoalition hat sich im monatelangen Streit um die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung auf Eckpunkte geeinigt. Zunächst seien 2,4 Milliarden Euro dafür ab 2025 vorgesehen, teilten Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Montag in Berlin mit. Paus hatte zunächst zwölf Milliarden veranschlagt, dann von bis zu sieben Milliarden gesprochen; Lindner von zwei Milliarden.
Die Regelsätze werden Paus und Lindner zufolge in den Folgejahren aufgrund der Preisentwicklungen steigen; das so genannte "Soziokulturelle Existenzminimum" werde neu berechnet. Das sei eine Verbesserung, erklärte Paus. Es werde jedoch keine generellen Leistungserhöhungen geben, betonte Lindner. Er wolle vor allem Anreize zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit setzen, sagte der Finanzminister.
Mit der Kindergrundsicherung sollen ab 2025 Leistungen für Familien wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst werden. Ein Garantiebetrag - das bisherige Kindergeld - soll nach den Plänen für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Auch Alleinerziehende sollen von der neuen Kindergrundsicherung profitieren.
Volljährige Kinder könnten den Garantiebetrag selbst erhalten. Darüber hinaus soll es nach Alter der Kinder und Einkommen der Eltern gestaffelte Zusatzbeiträge geben, die die jeweiligen Bedarfe berücksichtigen. Ziel sei es, dass "alle Kinder und Jugendliche profitieren und ihre Ansprüche ohne bürokratische Hürden geltend machen können".
Im Blick auf die zähen Verhandlungen unter den Koalitionären erklärte Arbeitsminister Heil: "Die Kinder in Deutschland haben gewonnen." Paus sagte, sie habe sich mehr gewünscht, sei aber mit den gefundenen Eckpunkten zufrieden. Es sei die "umfassendste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren". Auch Lindner sprach von einem "guten Ergebnis".
Die Leistungen der Kindergrundsicherung sollen digitalisiert und über ein Online-Portal vereinfacht für Anspruchsberechtigte abrufbar sein. Zuständig soll ein "Familienservicecentrum" bei den Familienkassen sein, nicht mehr unterschiedliche Behörden. Zu konkreten Abläufen seien noch Detailklärungen nötig.
Nach der Einigung auf die Eckpunkte werden Verbände und Länder beteiligt, bis die Ampelkoalition bis Mitte September einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen will, der danach im Bundestag beraten wird. Weitere Präzisierungen seien im Lauf des Verfahrens möglich, so Lindner. Auch die Möglichkeit einer Überprüfung durch Evaluierung nach einer gewissen Zeit sei denkbar, ergänzte Paus. Sie halte aber am Start der Kindergrundsicherung zum Januar 2025 fest.
Die Parteien der Ampel hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine grundlegende Reform der bisherigen familienpolitischen Leistungen hin zu einer Kindergrundsicherung verständigt. Streit gab es vor allem um die Finanzierung. (KNA)