Berlin/Kassel, 30. September 2015 -
Stefan Becker, Präsident des Familienbundes der Katholiken, hat die Entscheidung des Bundessozialgerichts als herben Rückschlag für Familien bezeichnet.
Das Gericht hatte die vom Familienbund der Katholiken unterstützte Revision der Familie Essig zurückgewiesen. Katharina und Markus Essig hatten auf gerechtere Sozialversicherungsbeiträge für Familien geklagt.
"Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass das Bundessozialgericht nicht der vom Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entwickelten Argumentation gefolgt ist. Der Beitrag, den Eltern mit der Erziehung für die Sozialversicherung leisten, wird somit nicht anerkannt." Dies äußerte Stefan Becker nach der Entscheidung und kündigte Verfassungsbeschwerde an. "Wir wollen heute nur kurz über das Urteil jammern, dann klagen wir weiter!"
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Pflegeversicherungsurteil vom 3. April 2001 entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, dass „Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.“ Dieser Gedanke ist nach Ansicht des Familienbundes auf die anderen Zweige der Sozialversicherung übertragbar.
Die klagenden Eheleute sind vom Urteil enttäuscht: „Kindererziehung ist für die Sozialversicherung ebenso wichtig wie Geldbeiträge. Wir verstehen die heutige Entscheidung deshalb nicht."
V.i.S.d.P. Claudia Hagen
(Foto v.l.n.r: Markus Essig, Prof. Thorsten Kingreen, Dr. Jürgen Borchert)