Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet nach der Sommerpause mit einer Verabschiedung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes durch das Bundeskabinett. "Mein Ziel ist klar: Zügig nach der Sommerpause wollen wir den Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz im Kabinett beschließen", sagte Buschmann der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag). Der Bundestag solle endlich über das Gesetz beraten können.
Mit der Reform will die Ampel-Koalition das rund 40 Jahre alte Transsexuellengesetz abschaffen. Auch nach diesem Gesetz ist es bereits möglich, den Eintrag des eigenen Geschlechts ändern zu lassen. Betroffene beschreiben dies allerdings als kompliziert und belastend: So müssen Menschen, die den Eintrag ändern wollen, zwei psychiatrische Gutachten einholen und dabei sehr intime Fragen beantworten. Ein Gericht entscheidet dann über die Änderung. Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile dieser Praxis als verfassungswidrig eingestuft.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Buschmann hatten bereits im vergangenen Jahr die Eckpunkte für das Gesetz vorgestellt. Ende April hatten sich Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Für eine Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag müssen indes bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: So muss die Erklärung drei Monate vorher angemeldet werden; Minderjährige brauchen die Zustimmung der Eltern. Auch geht es bei der Reform nicht um geschlechtsangleichende Operationen. Derzeit hat das Bundesinnenministerium noch Einwände an dem Entwurf.
Buschmann erklärte weiter, er rechne damit, dass die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag lebhaft werde. Ihm gehe es um eine behutsame und pragmatische Fortentwicklung des Rechts. "Wir haben größten Wert daraufgelegt, alle Möglichkeiten des Missbrauchs - und seien sie noch so fernliegend - auszuschließen." (KNA)