In immer mehr Familien mit einem kleinen Kind arbeiten beide Elternteile. 2018 waren in 35 Prozent der Paarfamilien mit einem Kind unter drei Jahren sowohl der Vater als auch die Mutter erwerbstätig. Zehn Jahre zuvor - im Jahr 2008 – waren es nur 29 Prozent gewesen, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Demnach hängt die Erwerbsbeteiligung der Eltern stark vom Alter des jüngsten Kindes ab: Mit einem Kind unter einem Jahr arbeiteten 2018 in etwa sieben Prozent der Fälle Vater und Mutter. War das Kind zwei Jahre alt, gingen bereits in 60 Prozent der Familien beide Elternteile einer Arbeit nach. Zum Vergleich: 2008 waren in rund 44 Prozent der Paarfamilien mit einem zweijährigen Kind beide Eltern erwerbstätig.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will im kommenden Frühjahr einen Referentenentwurf für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorlegen. Das erklärte Giffey am Dienstag in Berlin. Sie äußerte sich bei einer Fachkonferenz und nahm einen Bericht entgegen, den Experten mit Blick auf die Reform erarbeitet hatten. Ihren Angaben zufolge leben in Deutschland 21,9 Millionen Menschen, die bis zu 27 Jahre alt sind. Zielgruppe der geplanten Reform des Sozialgesetzbuchs VIII seien rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus der Altersgruppe, die etwa als Menschen mit Behinderungen oder in einem schwierigen sozialen Umfeld zusätzliche Unterstützung bräuchten. Ziel des neuen Gesetzes ist es demnach, den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern, Pflege- und Heimkinder zu stärken und für Hilfen "aus einer Hand" für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zu sorgen. Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe. Dazu gehören unter anderem die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und -beratung, die Kindertagesbetreuung, die so genannten "Hilfen zur Erziehung", die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder auch die Hilfe für junge Volljährige. Auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Inobhutnahme durch das Jugendamt, die Heimaufsicht oder die Amtsvormundschaft werden in dem Gesetzbuch geregelt. Im Jahr 2013 lagen die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe bei rund 35 Milliarden Euro. Die Diakonie erklärte, die anstehende Gesetzesreform dürfe keine Enttäuschung werden. Eltern mit behinderten Kindern kämpften mit Zuständigkeitsstreitigkeiten, sie würden zwischen Behörden hin und her geschoben und erhielten im schlimmsten Fall "verspätete, unzureichende oder gar keine Hilfen". Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste begrüßte den Willen zu einer "inklusiven Lösung" bei der Reform. Die bisherige Lösung, wonach Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung in die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII fielen und Kinder mit einer seelischen Behinderung in die Jugendhilfe, habe in der Praxis zu vielen Problemen geführt. Der Bundesverband behinderter Pflegekinder kritisierte, dass Pflegekinder mit Behinderung und ihre Bedürfnisse "in der öffentlichen Vorstellung noch nicht einmal genannt" worden seien. "Obwohl wir als Bundesverband in den Dialogprozess einbezogen waren und vielfach die Nöte und Notwendigkeiten unserer Kinder und Familien geschildert haben, spiegelt der Abschlussbericht in keinster Weise den dringenden Handlungsbedarf wider." Die Betroffenen dürften "nicht ein weiteres Mal durchs Raster fallen". Nötig sei eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die diesen Namen auch verdiene. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)