Ulrich Hoffmann (56), Theologe im Bistum Augsburg, ist neuer Präsident des Familienbundes der Katholiken. Dessen Bundesdelegiertenversammlung wählte ihn in Mainz zum Nachfolger von Stefan Becker, wie der Familienbund am Montag in Berlin mitteilte. Becker hatte nach vier Jahren im Amt und zwölf Jahren im Präsidium nicht erneut kandidiert. Die Delegierten sprachen sich zudem mit großer Mehrheit für den Berliner Erzbischof Heiner Koch als geistlichen Begleiter des Bundesverbandes aus. Hoffmann betonte nach seiner Wahl, er werde sich "nachdrücklich" dafür einsetzen, dass Familien in Politik und Wirtschaft eine neue Wertschätzung erhielten. Sie dürften nicht länger nur in Wahlkämpfen und in Koalitionsverträgen Aufmerksamkeit finden. Sie müssten finanziell besser unterstützt werden. Es gelte zudem, bessere Bedingungen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen. Hoffmann arbeitet in der Ehe- und Familienseelsorge im Bistum Augsburg und ist Ehe-, Familien- und Lebensberater. Von 2013 bis 2018 war er Vorsitzender des Bundesvorstands der Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung in Deutschland.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Brückenteilzeit ist bei den zu einer Anhörung geladenen Sachverständigen überwiegend auf Skepsis gestoßen. Bei einer Bundestags-Anhörung am Montag in Berlin werteten Arbeitgebervertreter den Regierungsplan als überflüssigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Arbeitnehmervertreter kritisierten vor allem die im Entwurf enthaltene Festlegung auf bestimmte Betriebsgrößen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten sollen Arbeitnehmer, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können. Die Linke fordert in einem Antrag ein Rückkehrrecht in Vollzeit, das ohne Ausnahmen für alle Beschäftigten gelten soll. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt die Pläne ab. Ein befristeter Teilzeitanspruch entziehe den Betrieben die Souveränität über die Arbeitszeitgestaltung. Um der mittelständischen Struktur dieser Betriebe gerecht zu werden, solle jedenfalls für die Berechnung des Schwellenwertes auf den Betrieb als organisatorische Einheit und nicht auf das Unternehmen abgestellt werden, so der ZDH. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelte, der Entwurf bleibe hinter den gewerkschaftlichen Forderungen zurück. Die Begrenzung des Rechts auf Brückenteilzeit auf Arbeitgeber mit mehr als 45 Arbeitnehmern und die Quotierung dieses Rechts mittels "Zumutbarkeitsquote" bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Arbeitnehmern führten dazu, dass auch künftig ein erheblicher Teil der Beschäftigten nicht davon profitieren könne, schreibt der DGB in einer Stellungnahme. Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing begrüßte den Ansatz der Bundesregierung. Dennoch kritisierte er unter anderem, dass eine Begrenzung des Anspruchs auf gesamtgesellschaftlich wertvolle Motive der Reduzierung (Pflege, Erziehung) nicht vorgesehen sei. Stattdessen sei von einem "arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitischen Anliegen" die Rede. "Das ist zu weit. Ungleiches wird gleich behandelt. Wer seine Mutter pflegen will, wird genauso gestellt wie der, der sein Golf-Handicap verbessern will."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (beide SPD) haben einen Gesetzentwurf zur Stärkung von Familien mit kleinen Einkommen vorgelegt. Mit dem Familienstärkungsgesetz werden die Leistungen für bis zu 1,75 Millionen Kinder von Familien aufgestockt, in denen "die Eltern entweder arbeitslos sind oder im Niedriglohnsektor festhängen", sagte Heil im Interview der "Welt" (Samstag). Der Entwurf geht nun in die Abstimmung mit den anderen Ministerien und soll noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen werden. Laut Heil soll das Gesetz zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Konkret sollen demnach die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ausgeweitet werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. So wird der Staat die vollen Kosten für die Fahrkarten zur Schülerbeförderung übernehmen. Auch das Mittagessen in Schule oder Kita soll kostenfrei werden. "Und schließlich weiten wir die Lernförderung aus. Bislang gibt es da erst Unterstützung, wenn ein Kind versetzungsgefährdet ist - das ist absurd", so Heil. Diese Leistungen sollen jährlich rund 210 Millionen Euro kosten. Ferner soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 auf künftig bis zu 183 Euro erhöht und die Auszahlung vereinfacht werden. Künftig müsse das Geld "nicht jedes Mal neu berechnet werden, nur weil sich das Einkommen leicht verändert hat, sondern wird pauschal für ein halbes Jahr berechnet und bewilligt", sagte Giffey der Zeitung. Weiter soll der Kinderzuschlag künftig nicht mehr komplett entfallen, wenn das Einkommen der Eltern geringfügig steigt. Auch Alleinerziehende sollen den Kinderzuschlag erhalten können, weil Unterhaltsleistungen und der Unterhaltsvorschuss des Staates weniger stark angerechnet werden. Weitere Änderungen betreffen Geringverdiener, die den Gang zum Jobcenter scheuen. Dieser "verdeckten Armut" solle damit begegnet werden, dass diese Gruppe "nicht zum Jobcenter gehen muss, um Aufstockerleistungen zu bekommen, sondern den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen kann", so die Ministerin. Sie will mit diesen Maßnahmen 500.000 Kinder mehr erreichen als bisher: "Dann würden insgesamt 750.000 Kinder vom Kinderzuschlag profitieren." (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)