Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will den Gesetzentwurf für eine verbesserte Qualität in Kitas noch vor dem Sommer vorlegen. In der Kita und in der Kindertagespflege werde die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt, erklärte Giffey am Freitag in Herne. "Ein Fünfjähriger, der sich nicht alleine anziehen kann, Probleme beim Sprechen hat und keinen Stift halten kann, hat keine guten Startbedingungen für die erste Klasse", meinte sie. Sie äußerte sich anlässlich des Besuchs einer Tagespflegestelle in Herne. Giffey betonte, die Politik müsse so früh wie möglich ansetzen, um ungleiche Startchancen der Kinder auszugleichen. Das Gesetz soll nach Angaben des Ministeriums eng mit den Ländern abgestimmt werden. Es solle gezielt vereinbart werden, wie die Qualität in Kitas angehoben werden könne. Zugleich sollten die Eltern von Kita-Gebühren entlastet werden. Der Bund stellt danach in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Rund 15 Prozent aller Kinder, die in Deutschland von Kindertagesbetreuung profitieren, werden danach von Kindertagesmüttern oder -vätern betreut. Insgesamt seien es etwa 160.000 Kinder, zwei Drittel davon sind jünger als drei Jahre.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seine Vorstellungen zur möglichen Erhöhung einzelner Hartz-IV-Leistungen präzisiert. "Die Regelsätze müssen das Existenzminimum abdecken und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe ermöglichen. Es bleibt für die nächste Anpassung bei dem im Gesetz vorgesehen Mechanismus", sagte Heil der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitag). "Ich rechne zum 1. Januar 2019 damit, dass es dabei zu Erhöhungen kommen wird", sagte Heil. "Genauer angucken will ich mir die Frage von besonderen Bedarfen, wenn etwa eine kaputte Waschmaschine ersetzt werden muss", erläuterte der Minister. "Zudem werden wir das Schulstarterpaket für bedürftige Kinder verbessern." Auch bei der von ihm geplanten Überprüfung der Hartz-IV-Sanktionen gehe es um einzelne Bestimmungen, betonte der Minister. "Es wird auch in Zukunft Sanktionen für Langzeitarbeitslose, die sich nicht an die Regeln halten, geben können", sagte Heil. "Nicht in Ordnung finde ich, dass bei den Sanktionsmöglichkeiten für junge Erwachsene und Ältere unterschiedliche Regeln gelten. Da sollten wir zu einer Vereinheitlichung kommen", betonte der Minister. "Für fragwürdig halte ich es zudem, dass derzeit auch Kosten der Unterkunft sanktioniert werden können. Das sollte in Zukunft nicht mehr möglich sein", sagte der SPD-Politiker. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Spitzenkandidatin zur bayerischen Landtagswahl, Natascha Kohnen, sieht das Vertrauen in den deutschen Sozialstaat durch Hartz IV erschüttert. "Unser soziales Sicherungssystem hat ein Vertrauensproblem", schreibt Kohnen in einem Gastbeitrag für den Berliner "Tagesspiegel" (Freitag). "In Teilen unserer Gesellschaft wird insbesondere Hartz IV nicht als Absicherungsversprechen empfunden, sondern als Bedrohung." Den Vorschlag von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD), ein solidarisches Grundeinkommen einzuführen, bezeichnete Kohnen als "guten Diskussionsbeitrag". Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibe zwar weiterhin richtig. "Wenn das Fordern aber als Bedrohung empfunden wird, ist das ganze Instrument nicht austariert."
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles hat die Einigung auf einen gemeinsamen Regierungsentwurf zur Reform des Paragrafen 219a als Fortschritt bezeichnet. Es zeige, dass die Union "nach langer Verweigerung" zugesagt habe, sich zu bewegen, sagte Nahles der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstag). Nach längerer Debatte hatten sich SPD und Union im März darauf geeinigt, dass das SPD-geführte Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Paragrafen 219a erarbeiten soll. Dieser sieht ein Werbeverbot für Abtreibungen vor. Der Entwurf soll nach SPD-Kreisen bereits möglichst vor der Sommerpause vorgelegt werden, um dann in die Ressortabstimmung zu gehen. Ursprünglich hatte die SPD einen eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht, der eine Abschaffung des Paragrafen vorsieht, ihn aber mit Blick auf den Koalitionsfrieden zurückbehalten. Die Union ist gegen eine Streichung. Der Paragraf 219a untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde im vergangenen Jahr wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen zu einer Geldstrafe verurteilt. Es gibt weitere Gesetzesentwürfe von FDP, Grünen und Linken, die eine Änderung oder Streichung des Paragrafen vorsehen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)