Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat sich für den Ausbau von Familienleistungen hin zu einer Grundsicherung ausgesprochen. "Eine Kindergrundsicherung für jedes Kind in Deutschland, die alle bisherigen Familienleistungen bündelt und leicht zugänglich macht, ist ein langfristiges Ziel der SPD", sagte sie der "Welt am Sonntag". Dazu müsse aber zunächst definiert werden, was mit einer Kindergrundsicherung gemeint sei, forderte Giffey. "Wir können nicht einfach pauschal Geldbeträge in die Familien geben." Neben der individuellen Förderung mit Geldleistungen gehöre auch die institutionelle Förderung dazu: Kita, Hort, Ganztagsbetreuung. Zudem könne die Grundsicherung nicht unabhängig vom Elterneinkommen gewährt werden, so die SPD-Politikerin weiter. "Jedes Kind ist ein Teil seiner Familie und kann nicht losgelöst von ihr betrachtet werden." Mit dem von ihr und Sozialminister Hubertus Heil vorgelegten sogenannten "Starke-Familien-Gesetz" werde zunächst einmal "Fundament und Basis" dafür gelegt. Ab dem 1. Juli sei damit für jedes Kind die Existenzgrundlage gesichert. Giffey verteidigte auch ihren umstrittenen Vorstoß zu einer rechtlichen Neuordnung des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts. Sie habe lediglich beschrieben, dass es einen gesellschaftlichen Wandel gebe: "Immer mehr Väter übernehmen mehr Verantwortung, entscheiden sich für Elternzeit und wollen Partnerschaftlichkeit." Das ende auch nicht unbedingt nach einer Trennung. Das Rechtssystem berücksichtige diese Veränderungen aber oft noch nicht, so die Familienministerin. "Es folgt noch immer dem klassischen Modell: Einer betreut, der andere zahlt." Immer mehr Familien betrachteten das Modell "Gemeinsam getrennt erziehen" für sich als Weg, so Giffey weiter. "Es entspricht auch dem Wunsch der meisten Kinder, weiter eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen zu haben." Das Wohl des Kindes müsse an erster Stelle stehen. "Jede Trennung ist emotional höchst aufgeladen, aber auch finanziell für beide eine hohe Belastung", so die Ministerin. "Deshalb müssen wir sehen, wie wir in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten Steine aus dem Weg räumen können." In dem neuen "Starke-Familien-Gesetz" werde zum Beispiel künftig geregelt, dass der Unterhaltsvorschuss nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet werde.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat ihr Ziel bekräftigt, Eltern nach der Trennung die gemeinsame Erziehung von Kindern zu erleichtern. "Wir müssen getrennt Erziehende finanziell entlasten", sagte Barley am Samstag der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dies sei wichtig im Interesse der betroffenen Kinder. Barley befürwortete zum Beispiel die steuerliche Entlastung von Trennungsfamilien. "Da müssen auf einmal zwei Wohnungen finanziert oder hohe Fahrtkosten bezahlt werden. Das wirkt in Konfliktsituationen zusätzlich wie ein Brandbeschleuniger", sagte die Justizministerin. Nach ihren Angaben sind rund 200.000 Kinder jedes Jahr von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Die SPD-Politikerin verteidigte ferner ihren aktuellen Vorstoß, lesbische Paare bei der Geburt eines Kindes heterosexuellen Paaren gleichzustellen. "Der Punkt ist, dass das bestehende Abstammungsrecht die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbildet und deshalb den Interessen von Kind und Eltern nicht immer gerecht wird", sagte sie. Es gehe hier nicht um Unterstützung von Randgruppen, sondern sehr konkret um Hilfe für Paare, so die Ministerin. "Das betrifft Regenbogenfamilien genauso wie Scheidungsfamilien und Kinderwunschpaare", hob sie hervor. Neuregelungen seien "überfällig" angesichts der Tatsache, dass jede dritte Ehe auseinandergehe und Scheidungsverfahren sehr lange dauern könnten. "Wenn zum Beispiel eine Frau vor der Scheidung von ihrem Ehemann ein Kind mit dem neuen Partner bekommt, braucht es bisher eine sehr aufwändige gerichtliche Prozedur zur Klärung des rechtlichen Status dieses Kindes", erläuterte die SPD-Ministerin. Nach ihrem neuen Gesetzentwurf reiche das Einvernehmen der drei Betroffenen. Auch bei künstlicher Befruchtung solle es künftig klare Regeln geben für das rechtliche Verhältnis zwischen Samenspender, Mutter und Wunschvater einerseits und dem Kind andererseits. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)