Das staatliche Wohngeld für einkommensschwache Mieter und Eigentümer steigt und soll künftig mehr Menschen zugutekommen. Der Bundestag beschloss am Freitag die Reform der Sozialleistung. Ab dem kommenden Jahr profitieren nach Berechnungen im Auftrag des Bundesbauministeriums rund 660.000 Haushalte vom ausgeweiteten Wohngeld. Das sind rund 180.000 mehr als ohne Reform. Für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt wird das monatliche Wohngeld im kommenden Jahr von 145 Euro auf 190 Euro steigen. Für 2020 rechnen Bund und Länder mit Gesamtkosten von 1,2 Milliarden Euro für die Leistung. Das Wohngeld soll künftig alle zwei Jahre an die Entwicklung der Mieten und Einkommen angepasst werden. Der Reform stimmten Union, SPD und AfD zu. FDP, Linke und Grüne enthielten sich. Nicht eingeführt wurde eine Klimakomponente für den Zugang von einkommensschwachen Haushalten zu Wohnungen mit höheren energetischen Standards. Unter anderem der Bundesrat und der katholische Wohlfahrtsverband Caritas hatten dies gefordert. Die Bundesregierung lässt derzeit erforschen, wie eine solche Klimakomponente umgesetzt werden könnte.
Vor den Beratungen des Bundestags über den Masernschutz an diesem Freitag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erneut für eine Impfpflicht geworben. Diese sei notwendig, da die Erfahrungen zeigten, dass "allein das Aufklären und Informieren nicht ausreicht", sagte Spahn am Freitag im ARD-Morgenmagazin. "Im Jahr 2019 sollte kein Kind und kein Erwachsener mehr an Masern erkranken müssen", betonte der Minister. Die Masernimpfung sei erprobt, Masernerkrankungen seien dadurch leicht zu vermeiden. Impfungen, so Spahn, seien "eine der größten Errungenschaften der Menschheit". Parallel zu der von ihm geforderten Impfpflicht müsse auch die Aufklärungsarbeit verstärkt werden; etwa mit Hilfe der Einführung eines digitalen Impfpasses, Kampagnen in den Sozialen Medien und digitalen Impferinnerungen. Grade letztere seien von Bedeutung, da etwa im Fall der Masern die zweite notwendige Impfung häufig schlicht vergessen werde. Der Bundestag berät am Freitag in erster Lesung über die Einführung einer Impfpflicht zum März 2020. Den Plänen zufolge müssen Lehrer, Kita-Personal und Ärzte einen ausreichenden Impfschutz vorweisen. Kitas und Schulen dürfen keine Kinder ohne Impfschutz aufnehmen, andernfalls drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)