Die Bundesregierung will Familien mit Einkommenseinbußen wegen der Corona-Krise helfen. Eine entsprechende Gesetzesänderung brachte das Kabinett am Montag auf den Weg. Danach soll Familien leichter einen Kinderzuschlag beantragen können. Bereits jetzt haben zwei Millionen Kinder einen Anspruch auf die Unterstützung. Einen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro pro Kind und Monat erhalten Familien mit geringem Einkommen. Die Gesetzesänderung hatte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bereits am Wochenende angekündigt. Regierungssprecher Steffen Seibert führte aus, dass Familien, die in dem ablaufenden Bewilligungszeitraum den höchstmöglichen Gesamt-Kinderzuschlag bezogen haben, ohne erneute Einkommensprüfung eine einmalige sechsmonatige Verlängerung des Kinderzuschlags erhalten. So könnten die Leistungen ohne Unterbrechung gewährt werden. Das soll für 1.4. bis 30.9. gelten. Zudem sollen Familien bei coronabedingten Einkommenseinbrüchen einen neuen Zugang zum Kinderzuschlag bekommen, so Seibert weiter. Es werde nicht mehr wie bisher das Einkommen aus den vergangenen sechs Monaten geprüft, sondern nur noch aus dem vergangenen Monat. Vermögen würden für einen befristeten Zeitraum nicht berücksichtigt.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bringt in der Corona-Krise ein großes Sozialpaket auf den Weg. Laut „Bild am Sonntag“ sieht der Gesetzentwurf beispielsweise vor, dass die Zugangsbeschränkungen für Hartz IV gelockert werden. Unter anderem sollen für den Antrag auf Grundsicherung die Vermögensprüfung und die Überprüfung der Wohnungsgröße fürs erste wegfallen. Heil sagte der Zeitung: „Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt. Außerdem kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben.“ Die Leistungen der Grundsicherung würden schnell und unbürokratisch gewährt, damit niemand ins Bodenlose stürze: „Wir lassen die Menschen nicht allein, der Staat kümmert sich!“ Das Bundesarbeitsministerium rechnet demnach in der Krise mit bis zu 1,2 Millionen zusätzlichen Beziehern der Grundsicherung. Laut dem Gesetzentwurf könnten „bis zu 700.000 der 1,9 Millionen Solo-Selbständigen und bis zu 300.000 der 1,6 Millionen Selbstständigen mit Angestellten für eine Antragstellung in Frage kommen“. Zusammen mit weiteren Anspruchsberechtigten wäre dann „eine maximale Größenordnung von 1,2 Millionen zugehenden Bedarfsgemeinschaften infolge der Corona-Krise und dieser Regelung möglich“. Auf den Bundeshaushalt und die Kommunen könnten damit bei sechs Monaten Leistungsbezug Mehrausgaben von rund 9,6 Milliarden Euro zukommen. Davon entfielen 7,5 Milliarden Euro auf den Bund und 2,1 Milliarden Euro auf die Kommunen. Auch der Zugang zum Kinderzuschlag - maximal 185 Euro pro Monat - soll demnach stark vereinfacht werden. Das Einkommen der Eltern werde nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reiche der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragsstellung. Dies werde nach Berechnungen der Bundesregierung zu einmaligen Mehrausgaben von 200 Millionen Euro führen. Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, will Heil außerdem die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro anheben. Diese Regelung soll bis zum Jahresende 2020 befristet werden. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)