Namensänderungen sollen in Deutschland einfacher und die Möglichkeiten zur Wahl des Nachnamens erweitert werden. Das kündigten das Bundesinnenministerium sowie das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Schreiben am Donnerstag in Berlin an. Das deutsche Namensrecht sei bislang zu kompliziert, unübersichtlich und zum Teil sogar widersprüchlich, heißt es in dem Eckpunktepapier. Das Papier wurde demnach in einer von beiden Ministerien eingesetzten Arbeitsgruppe erstellt. Bürger hätten sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung gewünscht, wie es in vielen anderen europäischen Ländern schon der Fall sei, so die Ministerien. Neben dem vereinfachten Prozedere einer Namensänderung sollen in Zukunft beispielsweise zweigliedrige Doppelnamen als gemeinsamer Name eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes zugelassen werden, heißt es in dem Papier weiter. Das sei ein Wunsch, den viele Eltern und Paare hegten. Außerdem sollen laut der Ministerien namensrechtliche Regelungen in einem Gesetz und die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer Behörde zusammengefasst werden. Bisher fänden sich derlei Regelungen in verschiedenen Gesetzen. Die Zuständigkeit für namensrechtliche Fragen sei zwischen dem Standesamt und Verwaltungsbehörden geteilt. Die Vorschläge von Innen- und Justizministerium sollen nun weiter fachlich diskutiert werden. Die Bundesregierung soll demnach in der nächsten Legislaturperiode über den Reformvorschlag entscheiden. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)
Presseschau des Tages // 27.3.2020
Freitag 27. März, 2020
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