Bei Kita-Plätzen wächst die Lücke zwischen Bedarf und Angebot. Für Kinder unter zwei Jahren lag 2018 die Betreuungsquote 25,7 Prozentpunkte unter dem Bedarf. Bei Zweijährigen betrug die Differenz 16,4 Prozentpunkte. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch) vorliegt. Die Zahlen zum Abstand zwischen dem Bedarf und tatsächlicher Situation ergeben sich aus den Statistiken zu Betreuungsquoten und repräsentativen Umfragen zu den Wünschen der Eltern. Die Gruppe der Eltern, die angibt, einen Betreuungsplatz zu brauchen, wächst dabei seit Jahren - und damit trotz Kita-Ausbaus auch die Lücke: 2013 gaben noch 52 Prozent der Eltern von unter Zweijährigen an, einen Kita-Platz zu benötigen. 2018 lag dieser Anteil schon bei 62 Prozent. Die Betreuungsquote für diese Altersgruppe stieg in derselben Zeit nur um 5,5 Prozentpunkte, von 30,8 auf 36,3 Prozent. Etwas besser ist die Lage bei den Zweijährigen: 79,3 Prozent der Eltern dieser Altersgruppe wollten 2018 einen Betreuungsplatz, 62,9 Prozent konnten einen in Anspruch nehmen. Bedarf und Angebot stiegen zwischen 2013 und 2018 fast parallel um 9,6 beziehungsweise 9,0 Prozentpunkte. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Katja Suding, forderte angesichts der fehlenden Plätze, den Erzieherberuf offiziell als Mangelberuf einzustufen. "Für Eltern ist der Mangel an Betreuungsplätzen ein riesiges Problem", sagte Suding den Zeitungen. Trotz des 2013 eingeführten Rechtsanspruchs auf Betreuung werde es immer schwieriger, einen Platz zu bekommen. Ohne eine Einstufung als Mangelberuf fehlten der Bundesagentur für Arbeit die Mittel, diesen Beruf besonders zu fördern.
Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen deutlich steigen. Erstmals hat die zuständige Pflegekommission drei, nach Qualifikation unterscheidende Mindestlöhne vorgeschlagen. Das Bundesarbeitsministerium teilte am Mittwoch in Berlin mit, es werde die Empfehlungen per Verordnung umsetzen. Auch mehr Urlaubstage über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus sieht die Vereinbarung vor: jeweils sechs Tage mehr für 2021 und 2022. Der Kommission zufolge, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten, soll bis 1. April 2022 der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte spürbar auf 12,55 Euro in Ost- und Westdeutschland angehoben werden. Ab 1. Juli 2021 soll es zudem erstmals einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte von 15 Euro geben. Der bislang allein auf Hilfskräfte ausgerichtete Pflegemindestlohn liegt derzeit bei 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten. Im April läuft diese Regelung aus. Den ersten Erhöhungsschritt soll es am 1. Juli 2020 geben - auf 11,60 Euro im Westen und 11,20 Euro im Osten. Die Ost-West-Angleichung bei den Hilfskräften soll zum 1. September 2021 kommen - auf dann 12 Euro. Neu eingeführt werden sollen zum 1. April 2021 auch Mindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte von 12,50 Euro im Westen und 12,20 Euro im Osten. In drei Stufen soll die Lohnuntergrenze für diese angelernten Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung bis zum 1. April 2022 auf einheitlich 13,20 Euro steigen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Empfehlung, blieb allerdings bei seiner Forderung nach einem Tarifvertrag für die gesamte Branche. Demgegenüber erklärte die Arbeitgeberseite des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), ein Branchentarifvertrag sei nicht mehr nötig. Die Gewerkschaft Verdi verhandelt derzeit mit der neuen Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). Verdi sprach von deutlichen Verbesserungen, insbesondere in den neuen Bundesländern und bei kommerziellen Anbietern. Der Sozialexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU), verwies darauf, dass der Beschluss auch eine Lösung für Pflegefachkräfte bringe. Das steigere die Attraktivität der Pflegeberufe. Die Sozialpartnerschaft funktioniere. Die Pflege-Expertin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, sprach von einem "ersten Schritt". Ziel sei weiter "eine tarifliche Lösung". Auch die Linke begrüßte die Anhebung. "Unausweichlich sind jedoch weitere spürbare Schritte innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre", erklärte die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion, Pia Zimmermann. "In der Altenpflege werden 500 bis 600 Euro weniger bezahlt als in der Krankenpflege - sowohl bei Hilfs- als auch bei Fachkräften." Auch die kirchlichen Dienstgeber zeigten sich zufrieden. "Insbesondere die Festlegung verschiedener Mindestlöhne nach Qualifikation ist für uns ein wichtiges Signal", erklärte die Arbeitgeberseite des katholischen Caritasverbandes. "Endlich spiegelt sich nun auch im Mindestlohn wieder, dass sich eine Ausbildung zur Pflegefachkraft lohnt." Die Arbeitnehmervertreter der Caritas sprachen von einem Schritt in die richtige Richtung. Das bedeute aber immer noch keinen angemessenen oder gerechten Lohn. Die Diakonie Deutschland sprach von einem "vernünftigen Kompromiss". Es gelte aber weiterhin, den Pflegeberuf "finanziell und gesellschaftlich aufzuwerten". (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)