Vor dem Internationalen Tag des freien Sonntags am heutigen Dienstag fordert die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), die Ausweitung der Sonntagsarbeit zu stoppen." Der Angriff des Handelsverbands HDE und der FDP auf den grundgesetzlich verankerten Schutz des arbeitsfreien Sonntags ist ein Angriff auf ein erkämpftes Kulturgut", erklärte der geistliche Leiter des Sozialverbands, KAB-Bundespräses Stefan Eirich, am Montag in Köln. Der Verband wendet sich gegen alle Versuche, die geltende Regelung zu streichen, nach der Läden nur zu besonderen Anlässen sonntags öffnen dürfen. Wer dies wolle, so Eirich, "schafft den arbeitsfreien Sonntag ab und zerstört den sozialen, kulturellen Rhythmus und Zusammenhalt unserer Gesellschaft". Als Mitglied der bundesweiten Allianz für den freien Sonntag kritisiert die KAB die Vorstöße zur Ausweitung der Sonntagsarbeit: "Hier wird mit Scheinargumenten auf dem Rücken der vorwiegend beschäftigten Frauen im Einzelhandel und ihre Familien der Boden für eine neoliberale Politik bereitet." Eirich rief die Bischöfe und alle Christen auf, das Kulturgut Sonntag gemeinsam zu schützen: "Als Christinnen und Christen sind wir aufgefordert, die Werte der kirchlichen Soziallehre - Solidarität, Personalität und Subsidiarität sowie Nachhaltigkeit - jetzt in die gesellschaftliche Diskussion einzubringen, um menschenwürdige Arbeit für zukünftige Generationen zu ermöglichen." Der 3. März als Internationaler Tag des freien Sonntags erinnert an Kaiser Konstantin, der im Jahre 321 den Sonntag zum gesetzlichen Feiertag proklamierte. Der einst ehrwürdige Tag der Sonne, der dem römischen Mithraskult geweiht war, wurde zum Ruhetag im Römischen Reich bestimmt.
Verschiedene Verbände haben die geplante Neuregelung des Adoptionswesens grundsätzlich begrüßt. Die Förderung der Stiefkindadoption für unverheiratete Paare, den Rechtsanspruch auf nachgehende Beratung sowie die Untersagung unbegleiteter Auslandsadoptionen würden "in vollem Umfang mitgetragen", erklärte der Sozialverband katholischer Frauen (SkF) am Montag bei einer Bundestags-Anhörung des Familienausschusses im Bundestag. Wichtig sei es aber die pluralen Strukturen bei der Inlandsadoptionsvermittlung sicherzustellen, so der Verband. Sie müssten stärker öffentlich gefördert werden. Der Gesetzentwurf sieht einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor, dass Stiefkindadoptionen auch bei unverheirateten Paaren möglich sein sollen. Zudem soll es einen Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und eine verpflichtende Beratung vor Abgabe der notariellen Beurkundungen bei Stiefkindadoptionen geben. Weiter soll ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden. Auslandsadoptionen, die nicht durch eine Vermittlungsstelle begleitet werden, soll es künftig nicht mehr geben. Auch die Diakonie äußerte sich positiv über eine Modernisierung des Adoptionsrechts. Viele Verbesserungen gingen aber mit einem erheblichen zusätzlichen Zeit- und Personalaufwand einher. Es müssten daher Kooperationsstellen aufgebaut würden, die entsprechend finanziell ausgestattet werden müssten. Das Deutsche Jugendinstitut hätte sich zudem weitergehende Reformen beim offenen Umgang mit der Adoption gewünscht. Ob über die Adoption mit den Kindern gesprochen werde, hänge nach wie vor weitgehend von den annehmenden Eltern ab. Das Jugendinstitut befürwortet ausdrücklich die vorgesehene Evaluierung des Gesetzes bis Ende 2025. Dagegen bemängelt die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, dass das Abstammungsrecht nicht ebenfalls reformiert worden sei. Auch gebe es weitere Hürden für "Zwei-Mütter-Familien". Hierbei handele es sich um Ursprungsfamilien, nicht um Stieffamilien, so die Universität. Der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien wünscht sich eine stärkere Förderung von Selbsthilfeorganisationen. Sie böten Adoptiveltern wie Adoptierten ein Forum zum Austausch. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)