Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung von Kindern soll nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung von zwei auf drei Jahre erhöht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative sei jetzt in seinem Ministerium fertig gestellt worden, teilte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Dienstag in Düsseldorf mit. Sexueller Missbrauch von Kindern solle künftig als Verbrechen eingestuft werden und nicht mehr als Vergehen wie bisher. Die Landesregierung mache mit ihrem Vorstoß ernst in ihren Bemühungen für mehr Kinderschutz, sagte Stamp. Der Entwurf sieht vor, dass bereits die Verabredung zum Missbrauch über das Internet unter Strafe gestellt werden soll. In Fällen von sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen sollen Gerichte keine Bewährungsstrafen mehr verhängen können. In einer Bundesratsinitiative mit Baden-Württemberg drängt NRW darauf, dass Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs im Bundeszentralregister nicht mehr frühzeitig gelöscht werden. Derartige Delikte sollen demnach im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis stehen, egal wie viel Zeit seit der Tat vergangen ist. Bewerber für ein Haupt- oder Ehrenamt, das Umgang mit Kindern beinhaltet, sollen ein erweitertes Führungszeugnis verpflichtend vorlegen müssen. "Damit wollen wir wirksam sicherstellen, dass einschlägig Verurteilte nicht mehr mit Kindern arbeiten", sagte Stamp. Der strafrechtliche Schutz müsse dort besonders greifen, wo das Leben von Kindern eingeschränkt, beschädigt oder zerstört werden könne, so der Minister. Er plane, im Sommer im NRW-Familienministerium eine Landesfachstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu eröffnen. Sie solle dazu beitragen, dass einheitliche Qualitätsstandards in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe durchgesetzt würden. Zudem solle die Fachstelle "ein anderes Verständnis für Täterstrukturen vermitteln", damit Kindesmissbrauch schneller und effizienter aufgedeckt werden könne. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)
Presseschau des Tages // 5.2.2020
Mittwoch 05. Februar, 2020
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