Der Bundestag hat am Freitag eine Reform des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Damit werde der Jugendschutz dem digitalen Zeitalter angepasst, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Die Reform sieht unter anderem eine Verpflichtung von Internetdiensten vor, Kinder und Jugendliche eine unbeschwerte Teilhabe an Internetdiensten zu ermöglichen.
Konkret sollen Anbieter zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache (Cybergrooming), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in Sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Auch ist vorgesehen, Kostenfallen standardmäßig zu deaktivieren.
Weitere Punkte beziehen sich auf die Einführung von Hilfs- und Beschwerdesysteme sowie bessere Möglichkeiten für Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutz soll zudem die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden.
Die Opposition kritisierte, dass die Reform für mehr Bürokratie und teilweise für Doppelstrukturen sorge. Die Linke bemängelte, dass Dienstanbieter mit einer Reichweite von unter einer Million Nutzer von der Vorsorgepflicht ausgeschlossen seien.
Das griff auch das Kinderhilfswerk auf. Der Verband bemängelte ebenfalls, dass Dienstanbieter sowie Film- und Spieleplattformen mit einer vermeintlich geringen Reichweite von einer Million Nutzenden von den Vorsorge- und Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche ausgenommen werden. So wie etwa Gastronomie und Handel unabhängig von ihrer Größe Jugendschutzmaßnahmen umsetzen müssten, sollte dies auch für alle Anbieter im digitalen Raum gelten. Grundsätzlich begrüßte das Kinderhilfswerk aber die Reformen.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, bezeichnete die Anpassung des Jugendschutzes als positiv. Es sei überfällig, dass Anbieter zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie sexuellem Cybermobbing, Cybergrooming, Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Er sei sehr froh, "dass der harte Widerstand von Anbietern, insbesondere der Gamewirtschaft, diese wichtige Anpassung des Jugendschutzgesetzes nicht zu stoppen vermochte". (KNA)